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   SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14 E   

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SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14 E (https://dejure.org/2014,49061)
SG Duisburg, Entscheidung vom 01.12.2014 - S 10 SF 422/14 E (https://dejure.org/2014,49061)
SG Duisburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - S 10 SF 422/14 E (https://dejure.org/2014,49061)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 15 SB 40/13
    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Zum Anderen ist zu berücksichtigen, dass für den medizinischen Sachverständigen nur bestimmte Aktenteile von Interesse sind, die er herauszusuchen und zu erfassen hat, soweit es für die Beantwortung der Beweisfragen notwendig ist (LSG NRW Beschluss vom 06.05.2013, L 15 SB 40/13 B).

    Die Kammer hält den von verschiedenen Landessozialgerichten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 06.05.2013, L 15 SB 40/13 B mwN) herangezogenen Durchschnittswert von einer Arbeitsstunde für das Studium von 100 Seiten Akteninhalt für angemessen, zumal im Einzelfall vom Sachverständigen dargelegt werden kann, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen würden, aufgrund derer das Aktenstudium einen erheblich höheren Zeitaufwand in Anspruch genommen hätte.

    Die Aufgabe der früheren Rechtsprechung durch das LSG NRW hinsichtlich der erforderlichen Zeit für die Durchführung des Aktenstudiums durch einen Sachverständigen begegnet unter Vertrauensschutzgesichtspunkten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar auch insoweit nicht, als die Vergütung eines Gutachtens streitbefangen ist, das im April 2013 erstellt worden ist, dh vor den Beschlüssen des LSG NRW vom 03.05.2013 (L 15 U 629/12 B) und vom 06.05.2013 (L 15 SB 40/13 B), mit denen die bisherige Rechtsprechung aufgegeben worden ist.

    Vor dieser Rechtsprechungsänderung hatten bereits zahlreiche Landessozialgerichte entschieden, dass ein Zeitaufwand von einer Stunde für das Durcharbeiten von 100 Seiten Akteninhalt erforderlich sei (vgl. LSG NRW vom 06.05.2013, L 15 SB 40/13 B mit einem Überblick über die Rechtsprechung der Landessozialgerichte).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Diese ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (BVerfG Beschluss vom 26.07.2007 1 BvR 55/07; BGH Beschluss vom 16.12.2003 X ZR 206/98).

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Fachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen ( BVerfG vom 26.07.2007 1 BvR 55/07 mwN).

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Daher bestand bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens des Ast im April 2013 kein schützenswertes Vertrauen mehr in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des LSG NRW (vgl. für den Fall einer solchen Rechtsprechungsdivergenz: BVerfG Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 1926/07; B AG Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Daher bestand bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens des Ast im April 2013 kein schützenswertes Vertrauen mehr in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des LSG NRW (vgl. für den Fall einer solchen Rechtsprechungsdivergenz: BVerfG Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 1926/07; B AG Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (BVerfG Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 1928/07 mwN; BVerfG Beschluss vom 26.06.1991 1 BvR 779/85).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Diese ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (BVerfG Beschluss vom 26.07.2007 1 BvR 55/07; BGH Beschluss vom 16.12.2003 X ZR 206/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - L 5 SF 64/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Bemessungskriterien -

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Zu diesen außergewöhnlichen berücksichtigungsfähigen Einzelfallumständen können neben einem besonders hohen Anteil von gutachtenrelevanten medizinischen Unterlagen beispielsweise handschriftlicher Akteninhalt, schwer lesbare Kopien, besonders eng oder klein geschriebene Seiten oder fremdsprachliche Texte gehören (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 08.10.2012, L 5 SF 64/11 KO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2013 - L 15 U 629/12
    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Die Aufgabe der früheren Rechtsprechung durch das LSG NRW hinsichtlich der erforderlichen Zeit für die Durchführung des Aktenstudiums durch einen Sachverständigen begegnet unter Vertrauensschutzgesichtspunkten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar auch insoweit nicht, als die Vergütung eines Gutachtens streitbefangen ist, das im April 2013 erstellt worden ist, dh vor den Beschlüssen des LSG NRW vom 03.05.2013 (L 15 U 629/12 B) und vom 06.05.2013 (L 15 SB 40/13 B), mit denen die bisherige Rechtsprechung aufgegeben worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04
    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Dabei ist anerkannt, dass der Zeitaufwand für das Aktenstudium um so höher zu bemessen ist, je größer der Anteil von gutachtenrelevanten medizinischen Unterlagen in der der Akte ist (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 03.09.2012, L 6 SF 958/12 B; LSG Baden Württemberg Beschluss vom 22.09.2004, L 12 RJ 3686/04).
  • LSG Thüringen, 03.09.2012 - L 6 SF 958/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Kostenerstattung für

    Auszug aus SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
    Dabei ist anerkannt, dass der Zeitaufwand für das Aktenstudium um so höher zu bemessen ist, je größer der Anteil von gutachtenrelevanten medizinischen Unterlagen in der der Akte ist (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 03.09.2012, L 6 SF 958/12 B; LSG Baden Württemberg Beschluss vom 22.09.2004, L 12 RJ 3686/04).
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